Aktuell wird über dieses Gesetz beraten, es ist noch nicht verabschiedet, der zuständige Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit befasset sich in einer öffentlichen Anhörung am 6.11. mit den Inhalten. Im Gesetzentwurf geht es unter anderem um die Einhaltung der Klima-Ziele und besonders den Treibhausgasausstoß.  In erster Linie gilt dieses Gesetz für die Bundesregierung und die öffentliche Hand, für die Bürgerinnen und Bürger soll kein Erfüllungsaufwand entstehen, gleiches gilt für Wirtschaftsunternehmer da sich keine unmittelbaren Pflichten ergeben.

Diese Aussage stimmt zwar für das Gesetz, aber letztendlich soll doch der Bürger Energie einsparen z.B. durch Sanierungen, Vorgaben bei Neubauten oder Aufschläge auf Emissionen bezahlen. Im Gegenzug sollen die Strompreise fallen und Förderungen angeboten werden.
Folgende zulässige Treibhausgas-Emissionen sieht das Papier bis zum Jahr 2030 vor:jahresemissionsmengen

 

Hauptbestandteil des Gesetzes ist das Klimaschutzprogramm, welches vorerst bis 2030 angelegt wurde, aber durch einen Expertenrat jährlich geprüft und dann eventuell notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Allein die Personalkosten für diesen Rat sind mit jährlich 1.642.997 Euro angegeben, Tendenz sicherlich steigend.

Zitat aus dem Papier zum Erreichen der Maßnahmen:

„Zusammengenommen sendet das Klimaschutzprogramm 2030 das klare Signal: Jede und Jeder wird in der Transformation zurechtkommen, auch bei kleinem Einkommen. Deshalb fällt die Förderung anfänglich besonders attraktiv aus. Jetzt und in den nächsten Jahren ist die große Gelegenheit auf klimafreundliche Optionen umzusteigen. Für Bürgerinnen und Bürger geht es um den nächsten Autokauf oder den nächsten Heizungstausch. Für Unternehmen geht es um die nächste Prozessinvestition oder die nächsten Dienst- oder Lastkraftwagen. Für Kommunen geht es um den nächsten ÖPNV-Entscheid oder die nächste Quartiersentwicklung. Für Bundesländer geht es um die nächsten Stromnetze und die nächsten Windparks. Und für den Bund geht es um die nächsten Verkehrswege, die nächsten Verwaltungsgebäude und die Rahmensetzung für einen effizienten Klimaschutz. Die 2020er Jahre werden das Jahrzehnt zur konsequenten Umsetzung der Energie- und Mobilitätswende. Auf absehbare Zeit wird die Förderung dann wieder abschmelzen müssen. Im Gegenzug werden die Regulierung und Preisanreize weiter verstärkt. Klar ist: Langfristig wird sich nur rentieren, was nicht auf Kosten des Klimas geht.“

2018 wurden in Deutschland 556 TWh Strom verbraucht, dies sind 556.000.000.000 kWh. Auf die Bevölkerung umgerechnet wären dies etwa 7.000 kWh pro Person, allerdings verbraucht ein Haushalt durchschnittlich 3.000 kWh (insg. 129 TWh). Der Großteil des Verbrauchs geht zu Lasten von Industrie (226 TWh), Gewerbe und Handel (149 TWh). Verkehr wird mit 11 TWh angegeben, dies dürfte der komplette Verbrauch der Deutschen Bahn sein. Für die Zukunft dürfte dies durch die gefo(ö)rderte E-Mobilität aber noch zunehmen.

Aktuell hat die Energiewirtschaft den größten Anteil an den Emissionen, weshalb diese auch sehr massiv abgebaut werden sollen, dies soll mit den erneuerbaren Energien verbessert werden. Leider gibt die Tabelle aus dem aktuellen Programm nicht die heutigen Werte an: ee bis 2030

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt die Daten in ihren Zeitreihen aber zur Verfügung (Link), hier sind diese für 2018, im Vergleich (gerundet) zu den Angaben im Programm (Maximalwerte):zahlen 2030

Daraus lässt sich ableiten, dass die Bundesregierung die Zukunft im Ausbau der Photovoltaik und der Offshore-Winderzeugung sieht.

In Bezug auf die Windkraft an Land scheint es aber eine zwei Klassen-Gesellschaft in Deutschland zu geben, zumindest hat die CSU es für Bayern geschafft ihre 10H-Regelung zu behalten. Für die restlichen Gebiete soll aber zur Schaffung der Akzeptanz ein Mindestabstand von 1000 Meter festgesetzt werden, dieser gilt aber nicht für Flächen die zwischen 1.1.2015 und heute rechtkräftig wurden. Dies gilt weder für die Planungen des Regionalverband Nordschwarzwald noch für den Verband Region Stuttgart, da diese Teilregionalpläne nie abgeschlossen worden sind.

Allerdings steht es den Kommunen frei, niedrige Abstände zu erlauben, ebenso könnten diese finanziell an den Anlagen beteiligt werden. Der Betreiber erkauft sich damit quasi den geringen Abstand. Deutschlandweiter Schutz und Gleichbehandlung sollte irgendwie anders aussehen.

Windpark Neuerkirch sEine ebenso fragwürdige Aussage steht bereits im Überblick der Maßnahmen – dort wird suggeriert, dass Windpark-Planungen Sache der Bundesländer sei, dabei ist dies aktuell Aufgabe der Regionalverbände.

Links und Quellen:
Bundesklimaschutzgesetz
Klimaschutzprogramm

Bundestagdrucksachen zur Gesetzesvorlage