Wr möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Verband Region Stuttgart (kurz VRS) mit der Planung von Windvorranggebieten begonnen hat und diese zeitnah festlegen will. Die Gemeinden im Heckengäu sind durch Flächen im Gebiet des Landkreises Böblingen betroffen, Heimsheim insbesonders durch

die direktangrenzenden Gebiete BB-02 (südlich von Heimsheim/auf dem Berg), BB-32 (nordöstlich von Heimsheim an A8/Feuerbacher Heide) und das Gebiet BB-29 (Tiefental/Perouse/Malmsheim).

Informationen hierzu, insbesondere Karte und Steckbriefe der Vorranggebiete, sind vom Verband Region Stuttgart hier abgelegt:
Link (Infos Beteiligung) und  Link (Infos Planentwurf, Gebiete, Karte).

Jeder Bürger kann nun mehrere Stellungnahmen/Einwendungen gegen die Ausweisung von Vorranggebieten einreichen.
Die Frist läuft am 2.Februar 2024 ab.

Damit Sie dies unkompliziert tun können, anbei folgende Hinweise/Anleitung zur Umsetzung.
Link auf Anleitung

Als Unterstützung für die inhaltliche Argumentation stehen auch Musterbriefe, die Anleitung und ein Leerformular zur Verfügung: 
https://proheimsheim.de/musterbriefe

Zu beachten ist, dass die Einspruchs-Möglichkeiten für die Bürger reduziert wurden und nur jetzt möglich sind.

In der Info-Veranstaltung in Rutesheim am 30.11.23 hat Herr Kiwitt (Leitender technischer Direktor Verband Region Stuttgart) auf die Frage eines Bürgers "Wann bekomme ich es mit als Bürger, wenn ein konkretes Projekt kommt ?" wortwörtlich geantwortet: "wenn der Bagger kommt" und dann darauf hingewiesen, dass der Prozess für den Bürger nur bis zur Festlegung von Vorranggebieten transparent ist und auch nur da die Möglichkeit der Bürgerbeteiliung vorliegt. Er hat auch zugesagt, dass alle Rückmeldungen der Bürger (Stellungnahmen) bearbeitet werden.

Lasst uns diese Möglichkeit vielfach nutzen !
Bei der letzten Bürgerbeteiligung 2018 hatten Bürger aus umliegenden Ortschaften mehr als 11 000 Einwendungen/Stellungnahmen gegenüber einem Gebiet im Enzkreis auf Heimsheimer Gemarkung verfasst.


 

Der Heimsheimer Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 8. Januar 2024 ebenfalls mit einer Stellungnahme beschäftigen: Link

 

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